Fissuren
Versiegelung
Als Fissuren bezeichnet man die feinen und tiefen Grübchen und Rillen auf den Kauflächen der Backenzähne. Da Fissuren manchmal sehr tief und sehr schmal sein können, ist eine effektive Reinigung häufig unmöglich und Karies kann leicht entstehen.
Als Vorbeugungsmethode bietet sich hier die Fissurenversiegelung an, bei der man die Fissuren mit Kompositen, einer Art Kunststoff, auffüllt ...
Vorbereitung und Versiegelung
Es werden zuerst die Fissuren mit einem Pulverstrahl gereinigt und von schädlichen Belägen befreit. Die Bereiche um die Fissuren herum werden mit einem speziellen Gel vorbehandelt. Daraufhin wird auf die Fissuren ein durchsichtiger Versiegler gegeben und mit Licht ausgehärtet. Diese glatte Schutzschicht verhindert die erneute Ansammlung von Bakterien in der Tiefe.
Wann sollte eine Fissurenversiegelung gemacht werden?
In der Regel erfolgt die Versiegelung nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne, der ungefähr ab dem 6. Lebensjahr stattfindet. Sinnvoll ist die Fissurenversiegelung insbesondere bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Aber auch bei Erwachsenen mit kariesfreien Zähnen bietet sich die Fissurenversieglung der großen und kleinen Backenzähne als prophylaktische Maßnahme an.
Wer trägt die Kosten für eine Fissurenversiegelung?
Für alle 6 bis 17jährigen Patienten ist die Fissurenversiegelung der bleibenden Molaren (große Backenzähne) Kassenleistung. Wird die Fissurenversiegelung bei Patienten an den übrigen bleibenden Backenzähnen oder außerhalb der genannten Altersbegrenzung durchgeführt, gilt diese Maßnahme als Privatleistung und muss auf der Basis der amtlichen, Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erbracht und berechnet werden.